Willkommen
Brauch ich einen Beförderungsschein oder nicht, muss ich einen ausfüllen oder nicht? Diese Frage beschäftigt Piloten immer wieder. Mit dieser Seite bietet Ihnen der AeCS in Zusammenarbeit mit der AFS eine einfache Möglichkeit einen Beförderungschein elektronisch zu erstellen. Ebenso erfahren Sie in verständlicher Art und Weise ob Sie einen Beförderungschein benötigen oder nicht. Welche haftpflichtrechtlichen Bestimmungen gelten für Piloten? Auch zu diesen Fragen finden Sie Antworten. Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich mit diesem Tool auf den nächsten erlebnisreichen und sicheren Flug vorbereiten können.
Rechtsberatung
Die CAP gewährt allen Mitgliedern des AeCS telefonische Rechtsauskünfte aus schweizerischem Recht im privaten Bereich, dies in Ergänzung zur unentgeltlichen Rechtsauskunft bei Fragen und Problemstellungen rund um die Fliegerei.
Krankenkassen
Der Aeroclub engagiert sich für Ihre persönlichen Interessen im Versicherungsbereich. Ihr Verband hat mit Helsana einen Kollektivvertrag in der Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, dem alle Mitglieder beitreten können.
Versicherung
Der Aero Club der Schweiz schafft durch Vergünstigungsverträge mit Versicherungsgesellschaften einen echten Mehrwert, von denen alle Mitglieder, unabhängig der von ihnen ausgeübten Luftsportart, profitieren können.
Mitglied werden
Wir gratulieren Ihnen zu Ihrem Entscheid, dem führenden Dachverband der Leichtaviatik beizutreten! Als Mitglied des AeCS und „Freund der Aviatik“ leisten Sie einen massgeblichen Beitrag zur Erhaltung und Unterstützung der General Aviation. Zudem profitieren Sie von den attraktiven Angeboten des AeCS.
Haftplicht
Die gesetzliche Haftung des Piloten eines Luftfahrzeuges ist unbegrenzt (Luftfrachtführerhaftung) – dies sowohl bei entgeltlichen Flügen (LTrV, Art 11 und LFV Art. 100 und 132a) als auch bei unentgeltlichen Flügen (OR, Art. 41)
Rechtschutz
In Partnerschaft mit der CAP Rechtsschutz-Versicherung bietet der Aero-Club der Schweiz ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich für Risiken im Privat-, Strassen- und Luftverkehrsbereich zu versichern – dies zu attraktiven Prämen und mit hervorragenden Leistungen.
Anwaltskanzlei Bärtschi
Rechtsanwalt Bärtschi vertritt seit 2007 Flugbetriebe aller Grössen, Piloten, Flugplätze, Flugschulen, Fluggesellschaften und Verbände in Streitigkeiten vor Behörden und Gerichten. Die langjährige Erfahrung in der Betreuung luftfahrtrechtlicher Mandate gewährleistet eine zielgerichtete und rechtlich fundierte Vertretung der Klienten in allen luftfahrtbezogenen Angelegenheiten.